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Maklererlaubnis beantragen

Das Ordnungsamt erteilt Erlaubnisse zum Vermitteln von Immobilien, Darlehen nach § 34c GewO und Immobiliardarlehen nach § 34i GewO, Durchführung von Bauträger- und Baubetreuertätigkeiten und Hausverwaltungstätigkeiten.

Unterlagen

Vorzulegen sind unter anderem eine Bescheinigung in Steuersachen und bei juristischen Personen ein Gesellschaftsvertrag bzw. ein Handelsregisterauszug. Eine Liste der gesamten vorzulegenden Unterlagen wird individuell nach Antragstellung übersandt.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der beantragten Tätigkeiten und der Rechtspersönlichkeit des Antragstellenden oder der Antragstellenden. Sie liegt zwischen 338,00 Euro und 2.768,00 Euro.