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Ladenschlussgesetz – Ausnahmeerlaubnis beantragen

Das Ordnungsamt erteilt unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmeerlaubnis nach dem Ladenschlussgesetz, wenn die Verkaufsstelle länger geöffnet sein soll. Informationen zum Antrag werden telefonisch beantwortet.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2413

Unterlagen

Mitzubringen sind: gegebenenfalls Reisegewerbekarte, Ausfahrerlaubnis (mobile Eisverkäufer), Nachweis eines Anlasses (zum Beispiel verkaufsoffener Sonntag).

Gebühren

Die Gebühren liegen zwischen 20,45 und 76,69 Euro und sind abhängig von der Dauer der Erlaubnis; der Erlass von Rechtsverordnungen ist gebührenfrei.