Ladenschlussgesetz – Ausnahmeerlaubnis beantragen
Das Ordnungsamt erteilt unter bestimmten Bedingungen eine Ausnahmeerlaubnis nach dem Ladenschlussgesetz, wenn die Verkaufsstelle länger geöffnet sein soll. Informationen zum Antrag werden telefonisch beantwortet.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2413 |
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Unterlagen
Mitzubringen sind: gegebenenfalls Reisegewerbekarte, Ausfahrerlaubnis (mobile Eisverkäufer), Nachweis eines Anlasses (zum Beispiel verkaufsoffener Sonntag).
Gebühren
Die Gebühren liegen zwischen 20,45 und 76,69 Euro und sind abhängig von der Dauer der Erlaubnis; der Erlass von Rechtsverordnungen ist gebührenfrei.