Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel oder eines Aufzugs
Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sind anzeigepflichtig. Die Anzeige muss spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung / des Aufzugs erfolgt sein.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4031 |
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0611 31-4487 | |
Telefax | 0611 31-6908 |
E-Mail-Adresse | oeffentliche.ordnungwiesbadende |
Rechtsgrundlagen
§12 Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG)
Hinweise
Sollten Sie eine Versammlung / einen Aufzug innerhalb der Bannmeile planen, benötigen Sie zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport.