Erlaubnis Haltung gefährlicher Hund
Für die Haltung eines Listenhundes/gefährlichen Hundes bedarf es einer Erlaubnis von der zuständigen Ordnungsbehörde.
Als Listenhunde nach der hessischen Hundeverordnung gelten die folgenden Rassen:
Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.
Meldungen über Beißvorfälle können Sie telefonisch oder per E-Mail an das Ordnungsamt richten.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2824 |
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Telefax | 0611 31-6908 |
E-Mail-Adresse | oeffentliche.ordnungwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Nachweis einer Tierhaftpflichtversicherung und des Hunde-Mikrochips, Sachkundenachweis, Wesensprüfung des Tieres.
Gebühren
69,00 bis 290,00 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlagen
hess. HundeVO
Hinweise
Terminabsprache erforderlich. Mitzubringen sind: Impfpass des Hundes, Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung, Nachweis der Hundesteuer, Nachweis des Hunde-Mikrochips.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.