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Erlaubnis Haltung gefährlicher Hund

Für die Haltung eines Listenhundes/gefährlichen Hundes bedarf es einer Erlaubnis von der zuständigen Ordnungsbehörde.

Als Listenhunde nach der hessischen Hundeverordnung gelten die folgenden Rassen:
Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.

Meldungen über Beißvorfälle können Sie telefonisch oder per E-Mail an das Ordnungsamt richten.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2824
Telefax 0611 31-6908

Unterlagen

Mitzubringen sind: Nachweis einer Tierhaftpflichtversicherung und des Hunde-Mikrochips, Sachkundenachweis, Wesensprüfung des Tieres.

Gebühren

69,00 bis 290,00 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung

Rechtsgrundlagen

hess. HundeVO

Hinweise

Terminabsprache erforderlich. Mitzubringen sind: Impfpass des Hundes, Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung, Nachweis der Hundesteuer, Nachweis des Hunde-Mikrochips.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.