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Geldspielgeräte – Aufstellerlaubnis beantragen

Die Erlaubnis berechtigt zum Aufstellen von Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen.

Gebühren

Aufstellerlaubnis 2.500,00 Euro
Gebühr Geeignetheitsbestätigung 350,00 Euro

Hinweise

Zur Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist eine Erlaubnis erforderlich. Zusätzlich ist für jeden Aufstellort eine entsprechende Geeignetheitsbestätigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die notwendigen Anträge finden Sie unter "Formulare".