Geldspielgeräte – Aufstellerlaubnis beantragen
Die Erlaubnis berechtigt zum Aufstellen von Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen.
Gebühren
Aufstellerlaubnis | 2.500,00 Euro |
Gebühr Geeignetheitsbestätigung | 350,00 Euro |
Hinweise
Zur Aufstellung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist eine Erlaubnis erforderlich. Zusätzlich ist für jeden Aufstellort eine entsprechende Geeignetheitsbestätigung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die notwendigen Anträge finden Sie unter "Formulare".