Gaststätte mit Alkoholausschank anzeigen
Am 1. Mai 2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Seitdem ist für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gaststättenkonzession) nicht mehr erforderlich.
Allerdings ist für den Ausschank alkoholischer Getränke die Gewerbeanmeldung spätestens sechs Wochen vor Beginn des Gaststättengewerbes in der Gewerbemeldestelle anzuzeigen.