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Europäischer Feuerwaffenpass

Der Europäische Feuerwaffenpass wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.

Zur Mitnahme von Waffen und Munition bei Reisen innerhalb von Ländern, die der Europäischen Union angehören, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass - zum Beispiel bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben.

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt ausschließlich zur Mitnahme von Waffen und Munition in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. In Deutschland ersetzt er nicht die Waffenbesitzkarte. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung - Botschaft oder Konsulat - des Staates, der bereist werden soll.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2125
 0611 31-4430
Telefax 0611 31-4970

Unterlagen

Mitzubringen sind:

Antragsformular, Waffenbesitzkarte(n), zwei aktuelle Passbilder

Gebühren

Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass 53,00 Euro

Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, die damit verbundenen erstmaligen und wiederholten Überprüfungen wie auch die Anzeigen zum Umgang mit Waffen sind kostenpflichtig. Für welche waffenbehördliche Leistung Ihnen Kosten in welcher Höhe in Rechnung gestellt werden, ist für Hessen einheitlich im "Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport"- Link am Ende der Seite -  im Detail festgelegt.

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz (WaffG)

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.