Feiertagsgesetz – Ausnahmeerlaubnis beantragen
Für gewerbliches Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich. Eine derartige Erlaubnis kann erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht, die Arbeit an einem Feiertag zu erledigen, zum Beispiel wenn dieselbe Arbeit an einem Werktag zu nicht hinnehmbaren Behinderungen oder Schäden für die Allgemeinheit führen würde.
Unterlagen
Mitzubringen sind: Antrag, Belege für die Unabwendbarkeit des Arbeitens an Feiertagen.
Gebühren
25 - 1.000 Euro
Bearbeitungszeit
Etwa 14 Tage.