Sprungmarken

Bewachungserlaubnis beantragen

Wer gewerbsmäßig die Bewachung von fremden Personen und fremdem Eigentum übernehmen will, braucht hierzu eine spezielle Erlaubnis.

Unterlagen

Mitzubringen sind: Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Qualifikationsnachweis einer Industrie- und Handelskammer im Original, Ausweis/Reisepass, Gebühr.

Gebühren

  • 1.000 Euro für natürliche Personen
  • 1.200 Euro für juristische Personen

Rechtsgrundlagen

§ 34a Gewerbeordnung (GewO)

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.