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Wegzug ins Ausland

Wer ins Ausland verzieht, unterliegt der Abmeldepflicht. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Wer aus einer Wohnung auszieht und innerhalb Deutschlands eine neue Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde nicht mehr abmelden. Es genügt die Anmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes bei der neuen Meldebehörde.

Kontakt

Kontaktdaten

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Ausweisdokument
  • neue Anschrift im Ausland

Hinweise

  • Die Abmeldung ins Ausland kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
  • Bei verspäteter Mitteilungsänderung des Wohnsitzes können Verwarnungsgelder erhoben werden.