Wegzug ins Ausland
Wer ins Ausland verzieht, unterliegt der Abmeldepflicht. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Wer aus einer Wohnung auszieht und innerhalb Deutschlands eine neue Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde nicht mehr abmelden. Es genügt die Anmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes bei der neuen Meldebehörde.
Kontakt
E-Mail-Adresse | buergerbuerowiesbadende |
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Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ausweisdokument
- neue Anschrift im Ausland
Hinweise
- Die Abmeldung ins Ausland kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
- Bei verspäteter Mitteilungsänderung des Wohnsitzes können Verwarnungsgelder erhoben werden.
Informationen
Standort und Anfahrt
- Bürgerbüro (3101)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)
- Ortsverwaltung Sonnenberg (100800)