Führungszeugnis anfordern
Mit einem Führungszeugnis kann gegenüber dem Arbeitgeber der Nachweis erbracht werden, dass keine Vorstrafen vorliegen.
Seit Mai 2010 können Arbeitgeber auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen. Dieses gilt für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreuen, erziehen oder ausbilden.
Für Führungszeugnisse, die direkt an eine Behörde geschickt werden sollen, wird deren Anschrift benötigt.
Das Führungszeugnis ist drei Monate gültig.
Alternativ kann diese Dienstleistung direkt online im Bürgerservice-Portal erledigt werden (siehe Link unten).
Kontakt
E-Mail-Adresse | buergerbuerowiesbadende |
---|
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ausweisdokument
- gegebenenfalls die Anschrift der Behörde
- gegebenenfalls Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers über die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses
Gebühren
- 13,00 Euro
Zahlungsart
Bar und Kartenzahlung möglich
Hinweise
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Standort und Anfahrt
- Bürgerbüro (3101)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)
- Ortsverwaltung Sonnenberg (100800)
- Zulassungsbehörde (310620)