EU-Reisepass vorläufig ausstellen lassen
Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Wiesbaden ihren Hauptwohnsitz haben, können sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen.
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen erklärt werden (siehe Formular).
Kontakt
E-Mail-Adresse | buergerbuerowiesbadende |
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Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Ausweisdokument
- Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung (zum Beispiel Reiseunterlagen)
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (möglichst nicht vom Fotoautomaten). Bevor das Ausweisdokument ausgestellt werden kann, wird die Qualität des Lichtbilds geprüft. Ist diese nicht ausreichend, kann das Ausweisdokument nicht ausgestellt werden.
Gebühren
- ab 26,00 Euro (siehe Gebührenblatt)
Zahlungsart
Bürgerbüro: Nur Kartenzahlung möglich
Ortsverwaltungen: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich (auch für minderjährige Personen).
- Zu Beginn und während der Ferienzeit kann es zu größeren Wartezeiten kommen.
- Bei verspäteter Beantragung, auch bei Verlust, können Verwarnungsgelder erhoben werden.
- Im Bürgerbüro steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung an dem Passbilder, Fingerabdrücke und Unterschrift selbst erfasst und abgegeben werden können. Die Nutzungsgebühr hierfür beträgt 7,80 Euro.
Standort und Anfahrt
- Bürgerbüro (3101)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Biebrich (100400)
- Ortsverwaltung Bierstadt (100500)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)
- Ortsverwaltung Sonnenberg (100800)