Widerspruchsausschuss
Die Justiziarinnen und Justiziare des Rechtsamts führen den Vorsitz des Widerspruchsausschusses. Seine Aufgabe ist die Anhörung der Widersprechenden gegen einen Verwaltungsakt des Magistrats oder des Oberbürgermeisters.
Hinweise
Der Widerspruchsausschuss tagt regelmäßig montags von 14.30 bis 17 Uhr.