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Widerspruchsausschuss

Die Justiziarinnen und Justiziare des Rechtsamts führen den Vorsitz des Widerspruchsausschusses. Seine Aufgabe ist die Anhörung der Widersprechenden gegen einen Verwaltungsakt des Magistrats oder des Oberbürgermeisters.

Hinweise

Der Widerspruchsausschuss tagt regelmäßig montags von 14.30 bis 17 Uhr.