Ortsgerichte
Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Sie stehen unter der Dienstaufsicht des Amtsgerichtspräsidenten. Ihre organisatorische Betreuung obliegt der Stadt (Rechtsamt).
Die im Stadtgebiet errichteten 13 Ortsgerichte sind jeweils für einzelne Stadtbezirke zuständig. Unter "Kontakt" finden Sie eine Liste mit Zuständigkeiten, Adressen und Sprechzeiten.
Die Ortsgerichte haben unter anderem folgende Aufgaben:
- Beglaubigungen von Unterschriften
- Beglaubigungen von Abschriften/Kopien öffentlicher oder privater Urkunden (Originaldokumente)
- ACHTUNG: Für die Beglaubigung deutscher Personenstandsurkunden wenden Sie sich bitte an das entsprechende Standesamt
- Schätzungen des Wertes von Immobilien
Bitte beachten Sie, dass vor Ort nur Barzahlung möglich ist!