Grundsteuer
Nach Mitteilung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Wiesbaden wird unter Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes die Grundsteuer durch Bescheid festgesetzt. Dabei unterscheidet man zwischen land- und forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz (Grundsteuer A) und dem übrigen bebauten und unbebauten Grundbesitz (Grundsteuer B). Neben der Festsetzung der Grundsteuer werden insbesondere Anträge auf Stundung und Erlass bearbeitet.
Kontakt
Telefon | 0611 31-5063 |
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Telefax | 0611 31-3959 |
E-Mail-Adresse | kassen-und-steueramtwiesbadende |
Rechtsgrundlagen
- Grundsteuergesetz
- Abgabenordnung
Hinweise
Erteilte Steuerbescheide bleiben solange wirksam, bis ein geänderter Bescheid ergeht oder der ursprüngliche Bescheid aufgehoben wird.
Formulare
Dokumente
- Merkblatt - Datenschutzhinweise zum SEPA - Basis - Lastschriftverfahren
- Merkblatt Fälligkeiten - Stand Februar 2021
- Merkblatt Hebesätze
- Merkblatt Grundsteuer
- Merkblatt Grundsteuerberechnung
- Merkblatt Entwicklung des Grundsteueraufkommens
- Informationen zur Grundsteuerreform
- Merkblatt Eigentumswechsel bei der Grundsteuer