Grundsteuer
Nach Mitteilung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Wiesbaden wird unter Anwendung des jeweils gültigen Hebesatzes die Grundsteuer durch Bescheid festgesetzt. Dabei unterscheidet man zwischen land- und forstwirtschaftlich genutztem Grundbesitz (Grundsteuer A) und dem übrigen bebauten und unbebauten Grundbesitz (Grundsteuer B). Neben der Festsetzung der Grundsteuer werden insbesondere Anträge auf Stundung und Erlass bearbeitet.
Kontakt
Telefon | 0611 31-5063 |
---|---|
Telefax | 0611 31-3959 |
E-Mail-Adresse | kassen-und-steueramtwiesbadende |
Rechtsgrundlagen
- Grundsteuergesetz
- Abgabenordnung
Hinweise
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Bemessungsgrundlagen erhoben, daher verlieren bisherige Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Grundsteuerbescheide, die ab dem 1. Januar 2025 erlassen werden, bleiben jedoch wirksam, bis sie durch einen geänderten Bescheid ersetzt oder aufgehoben werden.