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Vollstreckung – Amtshilfe

Das Kassen- und Steueramt, Fachbereich Kasse, ist als örtlich zuständige Behörde zur Vollstreckung von Forderungen auswärtiger Gläubiger verpflichtet. Die ersuchende Behörde (auch ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Industrie- und Handelskammer Wiesbaden, und Handwerkskammer Wiesbaden) beauftragt das Amt, nicht gezahlte Forderungen zu vollstrecken.

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Telefon  0611 31-5063
Telefax 0611 31-3959