Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, die nach der Gewerbeordnung, nach dem Gaststättengesetz oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge erforderlich ist. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn die antragstellende Person ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Landeshauptstadt Wiesbaden nachgekommen ist. Beispiele nach der Gewerbeordnung sind unter anderem das Bewachungs- und Maklergewerbe.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3270 |
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Telefax | 0611 31-3959 |
E-Mail-Adresse | kassen-und-steueramtwiesbadende |
Unterlagen
- Der ausgefüllte Antrag ist mitzubringen.
Rechtsgrundlagen
- Gaststättengesetz
- Gewerbeordnung