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Insolvenzverfahren

Im außergerichtlichen Insolvenzverfahren sind Forderungsaufstellungen notwendig. Diese werden zentral von der Vollstreckungsstelle im Kassen- und Steueramt, Fachbereich Kasse  erstellt. Ein formloser Antrag ist ausreichend. Auch im weiteren Verfahren ist jeglicher Schriftverkehr zwischen den Insolvenzbeteiligten über das Kassen- und Steueramt zu führen.

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Telefon  0611 31-2945
Telefax 0611 31-3959