Insolvenzverfahren
Im außergerichtlichen Insolvenzverfahren sind Forderungsaufstellungen notwendig. Diese werden zentral von der Vollstreckungsstelle im Kassen- und Steueramt, Fachbereich Kasse erstellt. Ein formloser Antrag ist ausreichend. Auch im weiteren Verfahren ist jeglicher Schriftverkehr zwischen den Insolvenzbeteiligten über das Kassen- und Steueramt zu führen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2945 |
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Telefax | 0611 31-3959 |
E-Mail-Adresse | kassen-und-steueramtwiesbadende |