Bürgschaft hinterlegen
Zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche für bauliche Arbeiten im Auftrag der Landeshauptstadt Wiesbaden ist die Hinterlegung einer Bürgschaft erforderlich. Das zuständige Fachamt ordnet die Hinterlegung der vorgelegten Bürgschaft beim Kassen- und Steueramt, Fachbereich Kasse, an. Das Amt informiert jährlich über die hinterlegten Werte. Nach Ablauf der Bürgschaft ist das zuständige Fachamt für deren Herausgabe verantwortlich.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2938 |
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Telefax | 0611 31-3959 |
E-Mail-Adresse | kassen-und-steueramtwiesbadende |
Unterlagen
- Bürgschaftsurkunde