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Hundesteuer

An- und Abmeldungen zur Hundesteuer sind beim Kassen- und Steueramt, Fachbereich Steuern, sowie den unter "Zuständig" genannten Stellen vorzunehmen. Die Höhe der Hundsteuer richtet sich nach der Zahl der im Haushalt gehaltenen Hunde und wird mit Bescheid festgesetzt. Jeder angemeldete Hund erhält eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuersatzung sieht in besonderen Härtefällen eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer vor.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-5063
Telefax 0611 31-3959

Rechtsgrundlagen

  • Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden
  • Abgabenordnung

Hinweise

  • Erteilte Steuerbescheide bleiben solange wirksam, bis ein geänderter Bescheid ergeht oder der ursprüngliche Bescheid aufgehoben wird.