Vaterschaft anerkennen (Ortsverwaltungen)
Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Standesamt und Jugendamt in Deutschland sowie bei Notaren abgegeben werden. Die Anerkennung einer Vaterschaft zu einem Kind ist nur dann möglich, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
Die Anerkennung schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Unberührt bleiben die gesetzliche Vertretung und der Familienname des Kindes. Zur Anerkennung ist eine Zustimmung der Mutter erforderlich. Weitere Informationen sind im Standesamt erhältlich.
Kontakt
E-Mail-Adresse | standesamt-vorortewiesbadende |
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Unterlagen
Wenn der oder die Anerkennende Deutsche/r ist, sind mitzubringen:
- Personalausweis oder
- Reisepass sowie
- Geburtsurkunde
In allen anderen Fällen wird eine persönliche oder telefonische Beratung – auch im Hinblick auf die vorzulegenden Unterlagen – empfohlen.
Hinweise
Terminabsprache ist erforderlich.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Einzelfall.