Schulsozialarbeit (510100)
Überblick
Leitung: Dan Pascal Goldmann
Die Schulsozialarbeit in Wiesbaden ist seit 1977 ein Teil des städtischen Jugendhilfeangebotes. Seit dem Jahr 1993 ist sie als eigenständiges Aufgabenfeld der Jugendhilfe in der Abteilung Schulsozialarbeit des Amtes für Soziale Arbeit zusammengefasst.
Die Gesetzliche Grundlage der Schulsozialarbeit bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII), insbesondere Paragraf 13 Jugendsozialarbeit. Schulsozialarbeit ist ein präventives und kompensatorisches Jugendhilfeangebot. Die Angebote sind über Kooperationsabsprachen und Verfahrensregelungen eng mit anderen Bereichen des Amtes für Soziale Arbeit verknüpft.
Als Jugendhilfeangebot hat die Schulsozialarbeit folgende Ausrichtung:
Die sozialpädagogischen Angebote der Schulsozialarbeit richten sich an Wiesbadener Schülerinnen und Schüler, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Hilfen angewiesen sind und die zum Teil nur mit dieser Unterstützung einen Schulabschluss und einen qualifizierenden Übergang ins Berufsleben erreichen werden. Die Schulsozialarbeit ist primär an Schulen und in Stadtteilen mit besonderen sozialen Anforderungen eingerichtet. Sie erreicht nahezu 100 Prozent aller prognostizierten Förder- und Hauptschulabsolventinnen und -absolventen an zwei Förderschulen, drei Haupt- und Realschulen, eine Mittelstufenschule und sieben Integrierten Gesamtschulen. Ferner werden an den fünf beruflichen Schulen Wiesbadens mit der Koordinierungsstelle im Übergang Schule – Beruf der Schulsozialarbeit Schülerinnen und Schüler in der Berufsvorbereitung begleitet.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2996 |
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Telefax | 0611 31-4955 |
E-Mail-Adresse | schulsozialarbeitwiesbadende |
Gliederung
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Dezernat VI – Dezernat für Soziales, Bildung und Wohnen (06)
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Amt für Soziale Arbeit (51)
- Schulsozialarbeit (510100)
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Amt für Soziale Arbeit (51)
Adresse
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