Wohngeld
Überblick
Aufgabe der Wohngeldbehörde ist es, Geringverdienern, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften bestreiten, die Wohnkosten zu bezuschussen.
Mieter von Wohnraum sowie Eigentümer selbst genutzten Wohnraums erhalten Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz als Zuschuss zur Miete beziehungsweise zur monatlichen Belastung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-5329 |
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Telefax | 0611 31-4992 |
E-Mail-Adresse | wohngeldwiesbadende |