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Verwarngeldstelle (3401)

Überblick

Leitung: N.N.

Hinweis

Aufgrund der derzeitigen Situation sind die Telefonleitungen der Landeshauptstadt Wiesbaden überlastet. Sie können die Verwarn- und Bußgeldstelle über die Online Anhörung, per Email, Post oder Fax erreichen.

Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Bearbeitung der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) bis 55,00 € erfolgt ausschließlich bei der Verwarngeldstelle des Straßenverkehrsamtes.

Erhält man ein Schreiben mit einem Verwarnungsgeldangebot, hat man eine Woche Zeit, darauf zu reagieren. Wird das Verwarnungsgeldangebot durch Zahlung angenommen, endet das Verfahren an dieser Stelle.
Wird das Zahlungsangebot nicht akzeptiert, muss das Verfahren an die zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium in Kassel abgegeben werden.

Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.

Sonstige Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren)

Verstöße gegen die aufgeführten Rechtsgrundlagen

  • Gefahrenabwehrverordnung
  • Hessisches Straßengesetz
  • Marktsatzung
  • Sondernutzungserlaubnis
  • Feldwegesatzung

Die Bearbeitung der sonstigen Ordnungswidrigkeiten erfolgt auch bei der Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.

Kontakt

Kontaktdaten

Adresse

Adresse

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Erreichbarkeit mit dem ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 37

Dienstleistungen