Schiedsämter: Frieden am Gartenzaun
Die Zivilgerichte werden immer häufiger in banalen Streitigkeiten und Bagatellsachen in Anspruch genommen. Dabei wird dann oft in einem langwierigen Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen erbittert und kostspielig durch alle Instanzen gestritten. Ein Gerichtsverfahren sollte jedoch den Fällen vorbehalten bleiben, die nicht mit etwas gutem Willen und dem "gesunden Menschenverstand" zu lösen sind.
Ein erstrittenes Urteil führt nicht immer zum Erfolg.
Das Schiedsamt ist erste Anlaufstelle bei "kleineren" Strafsachen. Das gilt zum Beispiel für Fälle von Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Hier muss die geschädigte Person erst einmal zum Schiedsamt gehen, bevor sie Privatklage vor dem Strafgericht erheben kann.
Das Schiedsamt kann auch bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden. Bei einigen Ansprüchen und Streitigkeiten geht am Schiedsamt jedoch kein Weg vorbei. Dies gilt für bestimmte Nachbarstreitigkeiten und in Streitigkeiten über Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist. In diesen Fällen muss das Schiedsamt (oder eine andere Gütestelle) zuerst angerufen werden, um im Falle eines erfolglosen Schlichtungsversuches beim Amtsgericht klagen zu können.
Erst zum Schiedsamt und dann zum Gericht.
Bei erstrittenen Urteilen gibt es häufig nur Verlierer, vor allem wenn es um Streitigkeiten unter Menschen geht, die auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auskommen müssen: Nachbarn, Kollegen, Lieferanten oder Kunden usw. Der Rechtsfrieden ist gestört, die Beziehung bleibt angespannt, der Konflikt schwelt unter der Oberfläche weiter. Da ist die von den Schiedsämtern angebotene Streitschlichtung oft der bessere, gütlichere und auch deutlich kostengünstigere Weg. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig und betragen
nur wenige Euro.
Die ehrenamtlichen, erfahrenen Schiedspersonen arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in privater Atmosphäre – oft auch zu Hause. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Streitparteien gut leben können. Die Schiedsfrauen und -männer wohnen in Ihrem Amtsbezirk. Deshalb kennen sie oft auch die Hintergründe eines Streites und haben praxisnahe, passende Vorschläge für seine Beilegung. Aus "Krisensitzungen" können so in vielen Fällen erfolgreiche "Friedensverhandlungen" werden.
Bei einer Einigung gibt es keine Verlierer, nur Gewinner.