Sprungmarken

Profil 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zuständig für die äußeren Schulangelegenheiten, insbesondere für:

  • Die Errichtung, das Betreiben und die Aufhebung von Schulen;
  • die Festlegung und Änderung der Organisationsform der Schulen;
  • den Schulbau;
  • die Einrichtung und Ausstattung der Schulgebäude und Unterrichtsräume;
  • die Bereitstellung der Lehrmittel;
  • die Festlegung der Schulbezirke für Grundschulen, Schulen für Lernhilfe und Berufsschulen;
  • die Bereitstellung des Personals für Sekretariate, Hausmeister, Mittagstische und Reinigung an den Schulen
  • Erstellen von Schulentwicklungsplänen;
  • Die Abwicklung und Finanzierung der Schülerbeförderung.


Nicht zuständig ist das Schulamt der Landeshauptstadt Wiesbaden für:

  • Die Dienst- und Fachaufsicht über die Schulen;
  • Die Bereitstellung der Lehrkräfte;
  • Angelegenheiten des sog. Inneren Schulbetriebes, also für alles, was mit dem Unterricht und dessen Organisation zu tun hat (Stundenpläne, Klassenverteilung, Notengebung, Versetzungen, u.a.m.).

Diese Aufgaben werden vom Staatlichen Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und der Landeshauptstadt Wiesbaden wahrgenommen.

Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden
Haus der Pädagogik
Walter-Hallstein-Straße 3-7
65197 Wiesbaden
Telefon: 0611/8803-0
Telefax: 0611/8803-466
E-Mail: poststelle.ssa.wiesbadenkultus.hessende

Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist Schulträgerin für folgende Schulen und Schulformen:

  • 39 Grundschulen
  • 1 Mittelstufenschule
  • 2 Verbundene Haupt- und Realschule
  • 4 Realschulen
  • 10 Gymnasien
  • 8 Gesamtschulen
  • 7 Förderschulen
  • 5 Berufliche Schulen
  • 1 Abendgymnasium
  • 1 Abendrealschule
  • 1 Abendhauptschule

Zusätzliche Informationen

Zur Hauptseite