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Hinweise zum Benutzen der Internet-Seite wiesbaden.de

Startseite der neuen Internetseite der Landeshauptstadt. Links in einem dunkelblauen Kasten befindet dich das Suchfeld. Rechts sieht man einen Menschen mit einem Kind auf den Schultern

Erklärung zur Barriere-Freiheit für www.wiesbaden.de

Das ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit für.

  • Die Internet-Seite www.wiesbaden.de 
  • Für weitere Internet-Seiten, die dazu-gehören. 
Buch mit einem Paragraphen darauf

Die Landes-Hauptstadt Wiesbaden muss ihre Internet-Seiten

barriere-frei machen. 

Sie beachtet dabei die Regeln aus diesem europäischen Recht: 

EU 2016/2102.

Das betrifft auch die Internet-Seiten für das Handy. 

Bei unseren Internet-Angeboten beachten wir diese 
Gesetze und Regeln:

  • Hessisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. 
  • Hessische Verordnung über barriere-freie 

Informations-Technik.

Diese Erklärung ist gültig für die Internet-Seite www.wiesbaden.de

Und für Unter-Seiten, die zu dieser Internet-Seite gehören. 

Diese Erklärung ist nicht gültig für Angebote und Dienste

von anderen Anbietern.

Buch mit einem Paragraphen drauf

Die Regeln zur Barriere-Freiheit stehen:

  • Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz in Paragraf 3, Absatz 1 bis 4.
  • In der Barriere-freien Informations-Technik-Verordnung in Paragraf 4.

Grundlage für diese Regeln ist Paragraf 12 d vom 

Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz. 

Ein Zettel auf dem groß das Wort Regeln steht und eine Liste mit drei Punkten darauf.
Mann liest ein Buch und zeigt den Daumen hoch

1. So werden die Regeln im Moment beachtet

Die Landes-Hauptstadt Wiesbaden arbeitet daran:

Damit alle Regeln zur Barriere-Freiheit beachtet werden. 

Die meisten Regeln werden beachtet. 

Aber es gibt einige Ausnahmen. 

Dazu steht mehr unter

Nicht-barriere-freie Inhalte

2. Nicht-Barriere-freie Inhalte

Einige Bereiche von der Internet-Seite sind noch nicht richtig barriere-frei. 

Diese Fehler und Mängel gibt es noch:

  • Manche PDF-Dokumente sind noch nicht barriere-frei. 

Zum Beispiel Papiere oder Protokolle.

  • Manchmal gibt es Videos auf der Internet-Seite. 

Diese Videos sind manchmal nicht barriere-frei. 

  • Manchmal verändert sich das Hintergrund-Bild von der Internet-Seite. 

Dann ist der Unterschied zwischen Hell und Dunkel zu un-deutlich.

Und man kann diese Flächen nicht gut an-klicken: 

    • Logo von der Landes-Hauptstadt.
    • Menü.
  • Manche Texte eignen sich nicht zum Beschreiben von Bildern.
  • Manche Links führen zu Inhalten, die nicht barriere-frei sind. 
Bild von einem Abreißkalender
Bild von einem Abreißkalender

3. Infos zu dieser Erklärung

Diese Erklärung ist vom 25. Februar 2025. 

Daran wird immer weiter geschrieben. 

Neue Infos werden dazu-geschrieben:

Damit die Erklärung immer auf dem neuesten Stand ist. 

Ein Mensch hat eine Checkliste in der Hand und macht Haken an einzelne Positionen

Für diese Erklärung wurde mit einem Papier gearbeitet.

Darin wurde die Internet-Seite auf Barriere-Freiheit geprüft. 

Es wurde geprüft, ob die Regeln aus der BITV 2.0 beachtet werden. 

Die Prüfung hat die Landes-Hauptstadt Wiesbaden in Auftrag gegeben.

Die Prüfung hat die Firma gemacht, die an der Internet-Seite arbeitet.

Die Barriere-Freiheit wurde mit diesem Selbst-Test geprüft: 

https://studio.bitvtest.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Weitere Infos zur Barriere-Freiheit gibt es seit dem Selbst-Test vom 11. Februar 2025. 

Ein Desktop-PC mit Keyboard und Maus. Auf dem Monitor sieht man ein @-Zeichen und einen fliegenden Brief

4. Kontakt-Daten und das Melden von Barrieren

Wenn Sie auf dieser Internet-Seite Barrieren finden:

Dann schicken Sie bitte ein E-Mail an: 

wiesbaden.deredaktionwicmde 

Bitte schreiben Sie uns auch: 

→ Wenn Sie Vorschläge zur Barriere-Freiheit haben. 

→ Wenn Sie Fragen haben. 

→ Wenn Sie Hilfe brauchen. 

Sie können uns auch gern anrufen.

Oder sie melden sich bei uns per Post. 

Das sind unsere Kontakt-Daten:

Wiesbaden Congress & Marketing GmbH

wiesbaden.de-Redaktion

Postfach 3840

65028 Wiesbaden

 

Telefon:      0611 1729750

E-Mail:       wiesbaden.deredaktionwicmde

Melden einer Barriere

Anrede
Datenschutz
Mensch setzt Haken auf einer Liste

5. Durchsetzungs-Verfahren

Sie können prüfen lassen: 

Die Regeln für Barriere-Freiheit werden beachtet. 

Diese Prüfung heißt Durchsetzungs-Verfahren.

 

Wenn Sie finden: 

Die Inhalte von dieser Internet-Seite sind nicht barriere-frei.

Dann können Sie eine Stelle darüber informieren. 

Die Angaben zu dieser Stelle finden Sie unter Punkt 4. 

Wandkalender mit umgeblättertem Blatt

Wir bemühen uns um eine schnelle Antwort auf Ihre Anfrage. 

Wenn Sie 4 Wochen nach Ihrer Anfrage keine Antwort haben:

Dann melden Sie sich bei der Landes-Beauftragten für barriere-freie IT.

Sie ist zuständig für barriere-freie Internet-Seiten.

Sie arbeitet beim Regierungs-Präsidium in Gießen.

Sie leitet dort die

Durchsetzungs‐ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik.

Sie kümmert sich um Ihre Anfrage. 

Dort melden Sie sich bitte auch: 

Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage nicht zufrieden sind. 

Kontakt-Daten der Landes-Beauftragten für barriere-freie IT:

Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf‐Philipp‐Platz 1−7
35390 Gießen

Telefon:  0641 3032901
Fax:  0611 32764 4036
E‐Mail: lbitrpgi.hessende
Internet:  https://rp‐giessen.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Die Fach-Aufsicht über die Stelle hat das
Hessische Ministerium für Soziales und Integration (Öffnet in einem neuen Tab) 

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