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Online-Formular Gartenverlängerung

Eine Gartenverlängerung ist nur zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar eines Jahres möglich!
Gartenverlängerung
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Hinweise

Aufgrund der wenigen Pachtgrundstücke erfolgt die Vergabe von Gärten nur an Wiesbadener Bürger. Diese Gartenbewerbung wird nur für das aktuelle Kalenderjahr vorgemerkt.

Ihre Gartenbewerbung wird jedoch für jeweils ein weiteres Kalenderjahr verlängert, wenn Sie Ihr Interesse ab 1. Januar bis spätestens zum 28. Februar des Folgejahres online oder schriftlich (per E-Mail, Post, Fax) mitteilen. Verlängerungen die nach dem 28. Februar eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Dies hat zur Folge, dass Sie sich neu um einen Garten bewerben müssen.

Die Angaben zur Selbstauskunft sind eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluss eines Pachtvertrages. Unvollständige oder unrichtige Angaben in diesem Teil können zur Folge haben, dass Sie von der Gartenvergabe ausgeschlossen werden und nach Vertragsabschluss einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
Eventuelle Veränderungen, zum Beispiel durch Umzug oder Desinteresse, bitten wir Sie uns rechtzeitig mitzuteilen.

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