Gebühren
Die Markt- und die Marktgebührensatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden finden Sie hier.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt den Wochenmarkt und die übrigen in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten Jahrmärkte, Spezialmärkte und Volksfeste als öffentliche Einrichtung.
Die Teilnahme an den Märkten und Volksfesten bedarf der vorherigen Zulassung durch die Landeshauptstadt Wiesbaden.
Dokumente
- 7 - 8.1 Ortssatzung für die Märkte der Landeshauptstadt Wiesbaden (Marktsatzung), Stand 2022 (PDF / 427,57 KB)
- 7 - 8.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Märkte der Landeshauptstadt Wiesbaden (Marktgebührensatzung), Stand 2022 (PDF / 210,05 KB)
- Sammlung örtlicher Rechts- und Verwaltungsvorschriften Wiesbaden