Wiesbadener Abkommen 1950
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Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden rund drei Millionen Sudetendeutsche aus der Tschechoslowakei vertrieben. In Westdeutschland organisierten sie sich zunächst in losen Verbänden, bevor Ende 1950 die bundesweite Sudetendeutsche Landsmannschaft gegründet wurde. Mit der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen unterzeichnete eine der einflussreichsten Organisationen am 04.08.1950 mit Politikern des Tschechischen Nationalausschusses das Wiesbadener Abkommen 1950, in dem sie die Absicht zur Errichtung demokratischer Verhältnisse in der Tschechoslowakei sowie die Rückkehr der Sudetendeutschen in ihre Heimat bekundeten.
Die tschechische Seite wurde von General Lev Prchala sowie Vladimir Pekelsky vertreten. Für die Sudetendeutschen unterzeichneten Dr. Rudolf Lodgman von Auen, Dr. Richard Reitzner sowie Hans Schütz das Wiesbadener Abkommen. Wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg war das Wiesbadener Abkommen ein hoffnungsvoller Ansatz für eine Aussöhnung des deutschen und des tschechischen Volkes.