Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen
Artikel
Rechtliche Grundlage für die Tätigkeit des LfV ist das Gesetz über die Einrichtung eines Landesamts für Verfassungsschutz, das am 23.07.1951 in Kraft trat. Das LfV ist eine eigenständige obere Landesbehörde.
Es sammelt Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen und beobachtet extremistische Bestrebungen im In- und Ausland. Daneben wirkt das LfV an Aufgaben im Bereich des personellen und materiellen Geheimschutzes mit, z. B. bei der Überprüfung von Geheimnisträgern und anderen Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden wollen, und es unterstützt beratend Behörden sowie Unternehmen bei der Einrichtung technischer Vorkehrungen zum Schutz von geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Eine weitere Aufgabe ist die Information der Öffentlichkeit über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen. Um den wahren Sachverhalt festzustellen, darf der Verfassungsschutz in solchen Fällen auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen.
Kontrolliert wird das LfV, das seinen Sitz in Wiesbaden (Konrad-Adenauer-Ring 49) hat, vom hessischen Innenministerium im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht, durch die Parlamentarische Kontrollkommission und die G 10-Kommission des Hessischen Landtags, vom Hessischen Datenschutzbeauftragten, durch den Hessischen Rechnungshof und nicht zuletzt durch die öffentliche Medienberichterstattung.