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Königssondergau

Artikel

Der Königssondergau, 819 erstmals urkundlich erwähnt, bezeichnete eine Verwaltungseinheit fränkischen Königsbesitzes im heutigen Rhein-Main-Gebiet. Die Nordgrenze des »Gaues« (»pagus Kuningessundere«) bildete ungefähr der Limes, die Südgrenze bildeten Rhein und Main. Im Westen verlief die Gaugrenze entlang der Hohen Straße und des Wallufbaches, im Osten in etwa entlang der Dais und der Kriftel (Schwarzbach).

Gerichtsort des Gaues war Mechtildshausen, Verwaltungssitz Wiesbaden, wo der Gaugraf residierte. Durch Lehen, Schenkungen und Verkäufe gerieten Teile des ursprünglich geschlossenen Reichsgutkomplexes an andere Eigentümer, darunter die Grafen zu Nassau, die Herren von Eppstein und diverse Klöster. Angrenzende Gaue waren östlich Nidda- und Maingau, südlich des Mains der Oberrheingau sowie westlich der (Unter-)Rheingau.

Literatur