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Ausländerbeirat

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Der Ausländerbeirat ist das älteste, demokratisch gewählte Vertretungsorgan der Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene in der Bundesrepublik Deutschland. Er ist Ansprechpartner der städtischen Gremien für alle die ausländischen Einwohner betreffenden Angelegenheiten. Seine Rechte und Pflichten werden in der Hessischen Gemeindeordnung geregelt.

1970 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Bildung eines Ausländerbeirats mit dem Ziel der sozialen und gesellschaftlichen Integration der ausländischen Arbeitnehmer. Der Ausländerbeirat sollte sich aus Vertretern der größten Nationalitätengruppen zusammensetzen, die Interessen der in Wiesbaden ansässigen Ausländer gegenüber den städtischen Körperschaften wahrnehmen und bei der Lösung der spezifischen Probleme beratend mitwirken.

Im September 1971 wurde die »Ordnung für den Ausländerbeirat« von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedet. Sie hatte Modellcharakter für später bundesweit installierte Ausländerbeiräte. Im November 1971 wählten die hier lebenden Gastarbeiter aus Griechenland, Italien, Jugoslawien, Portugal und der Türkei erstmals den Ausländerbeirat Wiesbaden, der sich am 01.03.1972 konstituierte.

Von 1972–78 umfasste die Legislaturperiode des Ausländerbeirats jeweils zwei Jahre, danach verlängerte sich die Amtszeit schrittweise von drei auf vier Jahre. Ab 2005 wurde sie auf fünf Jahre angehoben.

Dem ersten Ausländerbeirat gehörten 17 ordentliche Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter an. Mit der Verankerung der Ausländerbeiräte in der Hessischen Gemeindeordnung 1989 wurde die Zahl der Mitglieder auf 31 festgelegt. In der Amtszeit 2005–10 waren neun Nationen vertreten. Er verfügt über Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung und ist ebenso in den Fachausschüssen des Stadtparlaments vertreten.

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