AKK-Vororte
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Die drei Wiesbadener Vororte Amöneburg, Kastel und Kostheim, kurz AKK, wurden am 01.04.1908 (Kastel u. Amöneburg) bzw. am 01.01.1913 (Kostheim) nach Mainz eingemeindet. Nach dem Zweiten Weltkrieg bestimmten die alliierten Siegermächte dem Zonenprotokoll folgend den Rhein als natürliche Grenzezwischen ihren Besatzungszonen. Durch Erlass des amerikanischen Offiziers Leroy Cowart wurden die drei AKK-Vororte am 10.08.1945 nach WI eingegliedert. Seit der Gründung der Bundesländer in den Jahren 1945 und 1946 gehören sie zu Hessen, führen noch immer »Mainz-« in ihrem Stadtteilnamen und werden im Haushalt der Stadt Wiesbaden gesondert behandelt.
Alle Bestrebungen, den sogenannten AKK-Konflikt im Sinne einer Rückgliederung der AKK-Vororte nach Mainz zu lösen, blieben ohne Erfolg. Bei einer offiziellen Befragung der Bürger 1986 ergab sich eine Mehrheit von 58,3 % für den Status quo. Auch eine Umfrage von 2006 führte zu keinem anderen Ergebnis. Die Versuche, im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz zu einer Änderung zu kommen, scheiterten ebenfalls. Die mittlerweile über 60 Jahre alte Landesgrenze stellt für eine Restitution ein fast unüberwindliches Hindernis dar, da eine Änderung der Landeszugehörigkeit nur nach Art. 29 des Grundgesetzes möglich wäre. Durch eine Änderung dieses Artikels in Bezug auf die Zahl der betroffenen Einwohner (die Grenze liegt jetzt bei 50.000) wäre es heute zwar möglich, nur per Staatsvertrag und ohne vorher obligatorische Volksabstimmung die Landeszugehörigkeit zu ändern. Dies blieben aber nur Gedankenspiele, da von hessischer Seite stets Ablehnung signalisiert worden war. Bemerkenswert ist, dass der ebenfalls 1945 erfolgte Verlust dreier weiterer rechtsrheinischer Mainzer Stadtteile, Bischofsheim, Ginsheim und Gustavsburg, die allerdings nicht Wiesbaden, sondern dem Landkreis Groß-Gerau zugeschlagen wurden, keine vergleichbaren Reaktionen in der Mainzer Bevölkerung hervorgerufen haben.