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Bergbehörde

Wiesbaden wurde 1744 Sitz einer nassauischen, 1867 einer preußischen und 1945 der hessischen Bergbauverwaltung.

Details

Das Recht auf die wertvollen und daher dem Grundeigentum entzogenen Bodenschätze (Mineralien) stand im Mittelalter dem deutschen König zu, daher Bergregal genannt. Nachdem es 1356 durch die Goldene Bulle an die Kurfürsten und im Westfälischen Frieden 1648 an alle Landesfürsten übergegangen war, benötigte jeder Landesherr eine Fachverwaltung zur Ausübung des Bergregals innerhalb seiner Landesgrenzen. Diese Bergbehörde leitete den staatlichen Eigenbergbau, verlieh Dritten das Recht zur Aufsuchung und Gewinnung der zum Bergregal gehörenden Bodenschätze gegen Entrichtung des Zehnten und beaufsichtigte den privaten Bergbau. Seit Wiesbaden 1744 Hauptstadt des Fürstentums Nassau-Usingen geworden war, befand sich hier als Teil der Landesregierung auch die Berg- und Hüttenverwaltung. Als Wiesbaden Hauptstadt des 1806 entstandenen Herzogtums Nassau wurde, vergrößerte sich deren Zuständigkeit entsprechend.

Die nassauische Bergbehörde arbeitete zweistufig. Während die in Nassau Belehnung genannten Bergwerksverleihungen von einer Kammer der Landesregierung in Wiesbaden ausgesprochen wurden, kümmerte sich um die der Belehnung vorausgehende Schürferlaubnis und die nach dem Fund erforderliche Mutung zum Nachweis der Belehnungsfähigkeit die örtlich zuständige Bergmeisterei. Bis 1857 war dies für das Stadtgebiet von Wiesbaden die Bergmeisterei Diez, ab 1858 besaß Wiesbaden eine eigene Bergmeisterei. Nachdem Nassau 1866 zum Königreich Preußen gekommen war, wurde sie zum Preußischen Bergrevieramt Wiesbaden. Nach Zusammenlegung der Bergreviere Koblenz und Wiesbaden wurde 1893 Koblenz Sitz der für Wiesbaden zuständigen unteren Bergbehörde. Das Bergverleihungsrecht ging von der Landesregierung in Wiesbaden 1867 auf das Preußische Oberbergamt Bonn über.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit der Bildung des demokratischen neuen Landes Hessen mit der Hauptstadt Wiesbaden 1945 wurde das hessische Wirtschaftsministerium in Wiesbaden oberste Bergbehörde des Landes mit einem Berghauptmann als Abteilungsleiter Bergbau an der Spitze. 1949 wurde das Hessische Oberbergamt in Wiesbaden mit dem Berghauptmann als Leiter gegründet, um das Ministerium von den fachlichen Verwaltungsaufgaben wie Erlass von Bergverordnungen, Bergverleihungen und der Bergamtsaufsicht zu entlasten. Die Bergreviere waren bereits 1946 auf das Gebiet des neuen Landes Hessen bezogen neu geordnet worden. Von den vier bis 1964 bestehenden, ab 1965 nur noch drei Bergämtern in Hessen war im Stadtgebiet von Wiesbaden bis 1997 das Bergamt Weilburg zuständig. Die Funktion der obersten Bergbehörde in Hessen ging 1985 vom Wirtschaftsministerium auf das Umweltministerium über.

Seit 1. Oktober 1997 ist die Bergbehörde in Hessen wieder zweistufig. Oberste Bergbehörde blieb das hessische Umweltministerium in Wiesbaden mit einem für den Bergbau zuständigen Fachreferat, die bis dahin dem Oberbergamt und den nachgeordneten Bergämtern obliegenden Aufgaben insbesondere zur Durchführung des Bundesberggesetzes werden jetzt von Bergaufsichtsdezernaten in einem Staatlichen Umweltamt jedes Regierungspräsidiums wahrgenommen. Das für den Regierungsbezirk Darmstadt und damit auch für das Wiesbadener Stadtgebiet zuständige Dezernat Bergaufsicht hat seinen Sitz im Staatlichen Umweltamt Wiesbaden des Regierungspräsidiums Darmstadt in Wiesbaden.

Literatur