GEMA
GEMA-Pflicht
Für die Verwendung und Vorführung der allermeisten Musikstücke ist in Deutschland die GEMA zuständig. Sie sorgt dafür, dass Künstler*innen die ihnen zustehenden Tantiemen für ihre Werke erhalten. Schulen haben jedoch eine Sonderstellung, die die Musikverwendung stark vereinfacht.
Pauschalvertrag des Schulträgers
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat wie fast alle hessischen Schulträger einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen. Durch die Gebühren, die die Stadt an die GEMA abführt, sind alle öffentlichen Vorführungen von GEMA-pflichtiger Musik bereits bezahlt! Schulen dürfen sogar einen Eintritt oder Unkostenbeitrag bis zu einer Höhe von 2,60 Euro für eine Veranstaltung verlangen. Falls Sie zur Kostendeckung einen höheren Finanzbedarf haben, müssen Sie dies auf alternativen Wegen wie Catering oder Spendenboxen erzielen.
Abgedeckt sind Veranstaltungen einer oder mehrerer Schulen, der Fördervereine und der SV. Die Veranstaltung muss jeweils auf eigene Rechnung und im eigenen Namen der Genannten stattfinden. Reine Veranstaltungen Dritter in den Räumen der Schule sind nicht abgedeckt.
Eine Titelliste müssen Sie nur bei Live-Darbietungen im Nachhinein an die Bezirksdirektion der GEMA in Wiesbaden einreichen. Es reicht ggf. eine zusammengefasste Liste pro Quartal. Bei anderen Formen der Musikdarbietungen ist keine Titelliste erforderlich.