NS-Propagandafilme
Schulvorführungen von NS-Propaganda-Filmen
Die Nationalsozialisten haben sehr frühzeitig die suggestive Macht bewegter Bilder in ihrer Propaganda eingesetzt. Neben den Filmen von Leni Riefenstahl und einer Reihe von komödienhaften „unpolitischen“ Unterhaltungsfilmen wurde die Bevölkerung mit aufwendigen Propagandafilmen im Sinne der NS-Ideologie systematisch indoktriniert.
Die sogenannten „Vorbehaltsfilme“ der NS-Filmpropaganda bieten einen Einblick in die mediale Manipulation der Nationalsozialisten. In Zeiten, in denen rechtsradikales Gedankengut in kürzester Zeit über neue Medien verbreitet werden kann, wird die Fähigkeit, dieses als solches zu enttarnen, immer wichtiger.
Ziele
Ziel der Veranstaltungen ist es, Schüler*innen über die rassistische, volksverhetzende Propaganda des Nazi-Regimes aufzuklären und dadurch für Toleranz und Demokratie zu sensibilisieren. Hierbei geht es nicht nur um die Erinnerung und Auseinandersetzung mit historischen Zusammenhängen, sondern auch um die unterschiedlichen Aspekte und Wirkungsweisen der Propaganda des aktuellen Antisemitismus und Rechtsextremismus.
Filmwissenschaftler und Medienpädagoge Michael Kleinschmidt führt jeweils in den Film ein und leitet nach dem Film eine Diskussion bzw. ein Auswertungsgespräch.
Kooperationspartner und Unterstützer
Zielgruppe
Ort
Termine / Anmeldungen
>> Zurzeit können wir leider keine Termine anbieten, da keine ausreichenden Projektfördermittel gewährt wurden. Wir sind auf der Suche nach alternativen Fördermitteln für das Angebot. <<
Interessierte Schulen wählen einen der noch verfügbaren Termine und können des Weiteren auch den Film bestimmten, siehe dazu die Auswahl weiter unten.
Bitte teilen Sie uns die voraussichtliche Zahl der Teilnehmer*innen mit. Bitte beachten Sie, dass der Kinosaal 100 Sitzplätze hat und dass es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist, diese Zahl zu überschreiten. Falls eine Schule die maximale Kapazität nicht ausreizt, so werden wir die Restplätze interessierten Lehrkräften für einzelne Klassen und Kurse anbieten.
Der Kostenbeitrag für Schüler*innen wird je nach verfügbaren Fördergeldern zwischen 3 und 5 Euro liegen. 2 begleitende Lehrkräfte pro Lerngruppe nehmen kostenfrei teil.
Anmeldungen nimmt Frau von Haugwitz entgegen unter: kinomdz-wide oder 0611 - 166 58-41
Aktuell können wir Ihnen leider keine Termine anbieten, s.o.
Datum | Film / Status | Uhrzeit | Kostenbeitrag |
JUD SUESS
(D 1940, Regie: Veit Harlan)
Antisemitischer Hetzfilm
Altersempfehlung: ab 16 Jahren
Der Film basiert auf der Lebensgeschichte von Joseph Süß Oppenheimer, der im 18. Jdt. als Finanzberater des württembergischen Herzogs Karl Alexander tätig war. Für die Bevölkerung galt Oppenheimer schon bald als Urheber aller Missstände im Land. Der Film zeigt ihn als erfindungsreichen Bösewicht und Vergewaltiger. In erster Linie als Unterhaltungsfilm konzipiert, setzte „Jud Süß“ Millionen von Kinobesuchern Anfang der 1940er Jahre einer subtilen antisemitischen Beeinflussung aus.
HITLERJUNGE QUEX
(D 1933, Regie: Hans Steinhoff)
Verführung der Jugend
Altersempfehlung: ab 14 Jahren
NS-Propagandafilm, in dessen Mittelpunkt der ideologische Gesinnungswandel einer Arbeiterfamilie steht: Kommunistische Jugendverbände und die Hitlerjugend stehen sich im Berlin der beginnenden 1930er Jahre als verfeindete Organisationen gegenüber. Heini Völker, Druckerlehrling und Sohn eines Kommunisten, lässt sich auf die Seite der Hitlerjugend ziehen und verrät einen geplanten kommunistischen Anschlag auf das Hitlerjugendheim.
ICH KLAGE AN
(D 1941, Regie: Wolfgang Liebeneiner)
Euthanasie und Sterbehilfe
Altersempfehlung: ab 16 Jahren
Eine junge Frau, die an Multiple Sklerose erkrankt ist und qualvoll dahinsiecht, bittet zunächst ihren mit der Familie befreundeten Hausarzt um den Gnadentod. Als der ablehnt, bedrängt sie ihren Ehemann, einen namhaften Mediziner, sie zu erlösen. Da er seine Frau sehr liebt, ist er dazu bereit und tötet sie mit Gift. Daraufhin wird ihm der Prozess gemacht, in dem die verschiedensten Meinungen zur Sprache kommen. Im Schlusswort bekennt sich der Angeklagte zu seiner Tat und klagt seinerseits: Der Staat soll ein Gesetz erlassen, das die Entscheidung über Leben und Tod regelt.
Geplanter Ablauf
15:30 Uhr | Begrüßung & Einführung NS-Filmpropaganda |
16:15 Uhr | Filmvorführung |
18:00 Uhr | Auswertungsgespräch & Diskussion |
18:30 Uhr | Ende der Veranstaltung |
(Abweichungen möglich)