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Ausschreibung / Verleihungsrichlinien

Ausschreibung

Mit der Verleihung des Ludwig-Beck-Preises für Zivilcourage der Landeshauptstadt Wiesbaden sollen Personen, Institutionen oder Vereinigungen aus aller Welt geehrt werden, die sich mit besonderer Zivilcourage für das Allgemeinwohl, das friedliche Zusammenleben der Menschen, die soziale Gerechtigkeit und die Grundprinzipen der Demokratie und des Rechtsstaates eingesetzt haben. Insbesondere wird der Preis an Personen verliehen, die sich in derart außergewöhnlichem Maße durch Handlungen verdient gemacht haben, dass eine Ehrung mit diesem Preis im Hinblick auf den Namensgeber Ludwig Beck angemessen ist.

Ludwig Beck, der sich in der Zeit des nationalsozialistischen Regimes mutig Adolf Hitler und seinem rassistischen Machtwahn widersetzt hat, bleibt auch in der heutigen Zeit ein Beispiel für besondere Zivilcourage.

Zum Auswahlverfahren

Vorschlagsberechtigt sind Privatpersonen, Personenvereinigungen, Parteien, Vereine und Verbände. Es ist nicht möglich, sich selbst vorzuschlagen.

Begründete Vorschläge können schriftlich oder per E-Mail mit dem am Ende der Seite zum Herunterladen zur Verfügung stehenden PDF-Dokument eingesandt werden.

Das Fristende zur Annahme der Vorschläge war der 30. Juni 2015.

Die preiswürdige Handlung soll innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten vor Ablauf der Vorschlagsfrist liegen.

Das Auswahlgremium Ludwig-Beck-Preis prüft die Vorschläge und wird nach eingehender Erörterung einen oder mehrere Preisträgerinnen oder Preisträger benennen.

Ansprechpartner / Verleihungsrichtlinien

Landeshauptstadt Wiesbaden
Dezernat I – Büro des Magistrats
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 31-3316
Telefax: 0611 / 31-3907
E-Mail: magistratsbuerowiesbadende