Notfallplanung
Im Rahmen des Bevölkerungsschutzes gilt als Notfall eine die Allgemeinheit betreffende Situation, die neben Selbsthilfemaßnahmen des Einzelnen staatlich organisierte Hilfeleistung erforderlich macht. Die Notfallplanung stellt die Gesamtheit der konkreten Vorbereitungen für den Krisen- oder Katastrophenfall dar, die zu treffen sind, um dessen effektive Bewältigung zu gewährleisten.