Kosten gebührenpflichtiger Einsätze
Ob die Kosten dieser Einsätze durch Dritte oder durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zu tragen sind, richtet sich nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG).
Die Verwaltungsabteilung der Berufsfeuerwehr prüft bei jedem einzelnen Einsatz, ob hieraus eine Pflicht zum Kostenersatz durch Dritte entsteht. Die Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamten vor Ort sind angehalten keine Auskünfte zu den Gebühren zu geben, um uns eine angemessene Prüfung des Sachverhalts zu ermöglichen.
Sollte eine Gebührenpflicht vorliegen, wird auf Grundlage der Feuerwehrgebührenordnung (FGO) ein Gebührenbescheid erstellt. Gegen diesen Gebührenbescheid kann die Empfängerin oder der Empfänger Widerspruch einlegen.
Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen sehr gerne auch telefonisch zur Verfügung.