Ausbildung gehobener Dienst
Laufbahn
Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes nach Feuerwehrlaufbahnverordnung - Laufbahnbewerberinnen / Laufbahnbewerber
Der Dienst bei der Feuerwehr erfordert von den Führungskräften umfangreiches Fachwissen, gute Führungseigenschaften sowie hohe psychische und physische Belastungs- und Leistungs-fähigkeiten.
Darüber hinaus erfordert dieser Beruf Idealismus, der die Einzelne/den Einzelnen befähigt, in Not geratenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unter Zurücksetzung der eigenen Person zu helfen.
1. Einstellungsvoraussetzungen
Es kann eingestellt werden, wer
- die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
- nicht älter als 40 Jahre ist
- einen Bachelor- oder als gleichwertig anerkannten Studiengang in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Studienfach erfolgreich abgeschlossen hat
- an einer Eignungsprüfung einschließlich Sporttest mit Erfolg teilgenommen hat die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit im Einsatzdienst besitzt
(medizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 gem. Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) und amtsärztliche Untersuchung). - die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
2. Vorbereitungsdienst, Laufbahnprüfung
Die Bewerberin/der Bewerber wird als Beamtin/Beamter auf Widerruf eingestellt und zur "Brandoberinspektoranwärterin"/zum "Brandoberinspektoranwärter" ernannt. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Während dieser Zeit wird die Beamtin/der Beamte zweimal für jeweils drei Monate zu Berufsfeuerwehren außerhalb des Bereiches der Anstellungsbehörde abgeordnet.
Auf den Vorbereitungsdienst kann eine hauptberufliche, nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit in einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angerechnet werden, wenn die in dieser Tätigkeit erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dies rechtfertigen. Insgesamt darf nicht mehr als ein Jahr angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet die zuständige Dienstbehörde.
Abschnitt | Inhalt |
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Abschnitt I Feuerwehrgrundlehrgang bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden; mindestens 20 Wochen (800 Std.) |
Feuerwehrtechnische und einsatztaktische Grundausbildung (Theorie und Praxis), unter anderem:
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Abschnitt II Praktikum 1 Aufgaben einer Truppführerin / eines Truppführers bei einer auswärtigen Berufsfeuerwehr; 24 Wochen |
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Abschnitt III Abschlusslehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst an der Landesfeuerwehrschule Kassel; 8 Wochen |
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Abschnitt IV Praktikum 2 bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden; circa 13 Wochen |
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Abschnitt V Praktikum 3 Einführung in die Aufgaben einer Zugführerin / eines Zugführers bei einer auswärtigen Berufsfeuerwehr; 24 Wochen |
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Abschnitt VI Fachtechnischer Lehrgang für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Brandinspektorinnen-Lehrgang / Brandinspektoren-Lehrgang) an der Landesfeuerwehrschule Kassel; 16 Wochen |
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3. Anwärterbezüge
Während des Vorbereitungsdienstes stehen der Beamtin/dem Beamten Anwärterbezüge und Zulagen.
Seit 1. Februar 2018 sind dies monatlich brutto:
- Anwärtergrundbetrag - 1203,04 Euro
- Familienzuschlag - 130,47 Euro einer/eines Verheirateten
Feuerwehrzulage
- 65,60 Euro nach Vollendung des ersten Dienstjahres,
- 131,20 Euronach Vollendung des zweiten Dienstjahres.
4. Probezeit/Wachdienst
Nach dem zweijährigen Vorbereitungsdienst wird die Beamtin/der Beamte zur "Brandoberinspektorin"/zum "Brandoberinspektor" (Besoldungsgruppe A 10) im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt. Die Probezeit dauert 3 Jahre nach Ablegen der Laufbahnprüfung, während der sich die Beamtin/der Beamte für die Laufbahn bewähren soll. Kann die Bewährung bis zum Ablauf der Probezeit nicht festgestellt werden, so kann die Probezeit um höchstens zwei Jahre verlängert werden.
In die Probezeit fällt auch die Zeit der Einweisung in Einsatzleitungsfunktionen und im Innendienst als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in den Fachabteilungen (Einsatzdienst, Vorbeugender Brandschutz, Technik und "Ausbildung, Notfallplanung und Freiwillige Feuerwehr").
5. Einsatz in der dienstfreien Zeit
Bei Großbränden, Katastrophen und ähnlichen Ereignissen kann die Beamtin/der Beamte der Feuerwehr auch in der dienstfreien Zeit zum Dienst herangezogen werden, was jedoch selten
der Fall ist.
6. Dienstbezüge nach Vorbereitungsdienst
Die Dienstbezüge einer Beamtin/eines Beamten setzen sich aus dem Grundgehalt, dem Familienzuschlag sowie Zulagen zusammen.
Seit 1. Februar 2018 sind dies monatlich brutto:
- Grundgehalt A 10 Stufe 2 - 2710,78 Euro und
- Familienzuschlag einer/eines Verheirateten - 130,47 Euro
- Familienzuschlag einer/eines Verheirateten mit 1 Kind - 242,06 Euro
- Familienzuschlag einer/eines Verheirateten mit 2 Kindern - 353,65 Euro
Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 347,69Euro.
Außerdem erhält die Beamtin/der Beamte eine Stellenzulage von 20,30 Euro, nach einem Jahr eine Feuerwehrzulage von 65,60 Euro. Nach einem weiteren Jahr erhöht sich die Feuerwehrzulage auf 131,20 Euro. Für den "Dienst zu ungünstigen Zeiten" (nachts, sams-tags, sonn- und feiertags) wird eine Entschädigung gezahlt, die etwa 110,00 Euro monatlich beträgt.
Die Dienstbezüge vermindern sich nur um die zu zahlende Lohnsteuer, den Solidaritäts-zuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Da die Beamtin/der Beamte nicht sozialversicherungspflichtig ist, sollte eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Ersatz-kasse oder einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden.
7. Dienst- und Schutzkleidung
Für die Ausübung des Dienstes wird der Beamtin/dem Beamten unentgeltlich Dienst- und Schutzkleidung gestellt. Sie besteht aus Feuerschutzanzug, Helm, Sicherheitsgurt, Dienstanzug, Schuhzeug, Hemden, Socken, Sportkleidung und so weiter. Die Dienstkleidungs-stücke bleiben Eigentum der Stadtverwaltung.
8. Erholungsurlaub
Die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr erhalten jährlich 30 Tage Erholungsurlaub. Während der Anwärterzeit stehen 29 Urlaubstage zur Verfügung. Im Schichtdienst wird die Anzahl der Urlaubstage entsprechend dem Schichtmodell umgerechnet und angepasst.
9. Beihilfen
In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach der Hessischen Beihilfenverordnung gewährt.
10. Sonderleistungen
Die Landeshauptstadt Wiesbaden bietet den Mitarbeitenden attraktive Sonderleistungen im Gesundheitswesen (kostenlose Besuche von Schwimmbädern und Fitnessangebote). Zudem gibt es auf Wunsch das Jobticket Premium für den RMV Bereich gratis.
Aufstieg
Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten des gehobenen Einsatzdienstes nach Feuerwehrlaufbahnverordnung - Aufstiegsbeamtin / Aufstiegsbeamter
(Dauer 18 Monate)
Voraussetzungen:
Beamtinnen oder Beamte des mittleren Einsatzdienstes können zur Laufbahn des gehobenen Einsatzdienstes zugelassen werden, wenn sie:
- nach der Beendigung der Probezeit eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren zurückgelegt haben,
- sich mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 8 des Hessischen Besoldungsgesetzes befinden und
- nach ihrer Persönlichkeit, ihren bisherigen Leistungen, den Prüfungsergebnissen der von ihnen besuchten Fachlehrgänge sowie zum Führen taktischer Einheiten für den gehobenen Einsatzdienst geeignet erscheinen.
Die Ausbildung gliedert sich in vier Ausbildungsabschnitte und endet mit der Laufbahnprüfung des gehobenen Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehren.
Abschnitt | Inhalt |
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Abschnitt I Praktikum 1 Einführung in die Aufgaben einer Zugführerin / eines Zugführers bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden; 9 Monate |
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Abschnitt II Praktikum 2 Einführung in die Aufgaben einer Zugführerin / eines Zugführers bei einer auswärtigen Berufsfeuerwehr; 3 Monate |
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Abschnitt III Praktikum 3 Einführung in die Aufgaben einer Zugführerin / eines Zugführers bei einer auswärtigen Berufsfeuerwehr; 3 Monate |
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Abschnitt IV Fachtechnischer Lehrgang für den gehobenen Einsatzdienst (Brandinspektorinnenlehrgang / Brandinspektorenlehrgang) an einer Landesfeuerwehrschule; 16 Wochen |
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