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Kurzzeitpflege

Gerne heißen wir im Moritz-Lang-Haus Gäste willkommen, die zur Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege für einen zeitlich befristeten Aufenthalt zu uns kommen möchten.

Auch pflegende Angehörige müssen immer mal wieder ausspannen. Für diesen Zeitraum übernehmen wir gerne die Pflege des zu Betreuenden mit dem gesamten Versorgungsspektrum der vollstationären Pflege. Dieses Angebot gilt ebenso für Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt zur weiteren Gesundung kurzfristig mehr Betreuung und Unterstützung benötigen.

Jeder Pflegebedürftige hat pro Kalenderjahr Anspruch auf 28 Tage Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse gewährt für diesen Zeitraum auf Antrag einen Zuschuss für pflegebedingte Anwendungen, soziale Betreuung und Behandlungspflege.

Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit, unter folgenden Voraussetzungen Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI in Anspruch zu nehmen:

  • die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei Pflegegrad 1 wird die Verhinderungspflege nicht von der Pflegekasse bezahlt.  

Wenn Sie nähere Informationen zur Kurzzeitpflege wünschen, laden wir Sie herzlich dazu ein, mit uns Kontakt aufzunehmen.