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Blauzungenkrankheit hat nun auch Wiesbaden erreicht
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz meldet, dass die Blauzungenkrankheit (BTV) nun auch Wiesbaden erreicht hat. Nachgewiesen wurde das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV 3) bei einem Schaf im westlichen Stadtgebiet an der Grenze zum Rheingau-Taunus-Kreis.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die alle Wiederkäuer, also neben Rindern auch Schafe, Ziegen und Kameliden, empfänglich sind. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen, das durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Das klinische Krankheitsbild geht mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Eine tatsächliche Blaufärbung der Zunge ist nur gelegentlich bei Schafen zu sehen.

Für die Halter von Wiederkäuern ändert der Ausbruch allerdings nicht viel. Bereits durch den Nachweis von BTV 3 im Vogelsbergkreis am 5. Juli 2024 verlor das Land Hessen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit den Freiheitsstatus, was mit Beschränkungen bei der Verbringung von Wiederkäuern einherging.

Der Erreger ist nicht auf den Menschen übertragbar. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können daher ohne Bedenken verzehrt werden.

Da das Virus nicht von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über sogenannte Gnitzen, kleine blutsaugende Mücken, sind Insektenschutz und Impfung die wirksamsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit.

Hessen hat bereits im Juni 2024 die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Wiederkäuer zugelassen. Das Land gibt zusammen mit der Hessischen Tierseuchenkasse auch einen Zuschuss in Höhe von zwei Euro pro Impfdosis bei Schafen und drei Euro pro Impfdosis bei Rindern. Für den Aufbau eines wirksamen Impfschutzes ist bei Rindern die Verabreichung von zwei Impfdosen im Abstand von rund drei Wochen erforderlich. Für Schafe und Ziegen reicht eine Impfung. Ein wirksamer Impfschutz liegt nach drei Wochen vor.

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Herausgeber:
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