Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Medien
  3. Pressemitteilungen
  4. Suchergebnisse

Pressemitteilung

Pressereferat
Rathaus, Homepage
Anmeldungen für das neue Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt möglich
Am 1. November 2024 tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Selbstbestimmung und Würde von trans- und nicht-binären Personen zu fördern und Diskriminierung zu verringern. In Vorbereitung auf diese weitreichende gesetzliche Änderung können Personen der Landeshauptstadt Wiesbaden seit Donnerstag, 1. August, ihre Anmeldung für eine Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens beim Standesamt vornehmen.
Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz und vereinfacht den Prozess der Änderung von Geschlechtseinträgen und Vornamen erheblich. Künftig können Personen ihre Geschlechtsidentität und den gewünschten Vornamen durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern lassen. Dies bedeutet, dass langwierige und entwürdigende Begutachtungsverfahren der Vergangenheit angehören.

Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian betont: „Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird das diskriminierende Transsexuellengesetz endlich Geschichte. Es freut mich besonders, dass wir nun ein Gesetz haben, das das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt und Menschen ermöglicht, ihre Geschlechtsidentität frei und ohne unnötige Hürden zu leben.“ Christiane Hinninger, Wiesbadens Bürgermeisterin und zuständig für die Gleichstellung, freut sich, „dass dieser rechtliche Schritt jetzt getan wurde, denn die Teilnehmenden an unseren Gesprächsrunden mit der LSBT*IQ-Community haben lange genug gewartet, bis die Bundesregierung wichtige Forderungen umgesetzt hat.“

Bevor eine persönliche Erklärung im Standesamt abgegeben werden kann, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Hierfür steht ein Vordruck zur schriftlichen Anmeldung des Änderungswunsches auf dem Bürgerserviceportal der Landeshauptstadt Wiesbaden unter https://portal.wiesbaden.de zur Verfügung. Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist kann anschließend die persönliche Erklärung im Standesamt, nach Terminvereinbarung, abgegeben und die Änderungswünsche in das Geburtenregister eingetragen werden. Diese Dienstleistung wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.

„Das neue Gesetz stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung und Akzeptanz dar. Es ermöglicht den Menschen, ihre Identität selbstbestimmt und in Würde leben zu können“, so Koohestanian weiter.

Weiterführende Informationen und Ansprechpersonen sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden zu finden. Fragen und Terminwünsche können per E-Mail an: namen@wiesbaden.de gerichtet werden.

+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

Anzeigen