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Pressemitteilung

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Neuer Lärmaktionsplan für Hessen tritt in Kraft
Der Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) tritt mit der Veröffentlichung am Montag, 28. Oktober, in Kraft.
Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Teilpläne sind ab Montag, 28. Oktober, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr, der Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro Jahr sowie für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, aufzustellen bzw. alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Offenbach und Wiesbaden.

Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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