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Grundschulkinder im Fokus: Aktueller Bericht zu Nachmittagsangeboten vorgelegt
Der Bericht „Nachmittagsangebote Bildung, Erziehung und Betreuung für Grundschulkinder 2023/24“ informiert umfassend über den Stand der Betreuungsthematik jeder Grundschule in Wiesbaden. Er wurde am Mittwoch, 11. September zusammen mit dem Bericht zur Tagesbetreuung für Kinder in den ersten Lebensjahren vorgestellt.
„Im Oktober 2023 standen etwa 8.000 Betreuungsplätze für circa 11.400 Schülerinnen und Schüler an staatlichen Grundschulen in Wiesbaden zur Verfügung. Damit können wir bereits etwa 70 Prozent der Schülerschaft ein Betreuungsangebot anbieten“, beschreibt die zuständige Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher die Situation für das Schuljahr 2023/24. Rund 62 Prozent der Grundschülerinnen und Grundschüler nutzten einen Betreuungsplatz am Nachmittag, entweder an der Schule oder in einem Hort. Zwei Drittel der Plätze wurden als Ganztagsplätze, in der Regel bis 17 Uhr, nachgefragt. Demgegenüber wurden ein Drittel als Dreiviertelplätze mit einer Betreuungszeit bis 14.30 beziehungsweise 15 Uhr genutzt.

Durch die individuelle Betrachtung der Schulen skizziert der neue Bericht ein differenziertes Bild hinsichtlich des Platzpotenzials und der Platzauslastung: Das Platzpotenzial reicht von 100 Prozent bei Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 3 oder dem Pakt für den Ganztag bis hin zu 18 Prozent. „Angesichts der Bevölkerungsprognose der Landeshauptstadt Wiesbaden, die bis zum Schuljahr 2026/27 eine leichte Verringerung der Kinderzahlen vorhersagt, müssen 2.300 bis 2.400 neue Betreuungsplätze geschaffen werden, um eine Inanspruchnahme von 90 Prozent zu gewährleisten“, erklärt Dr. Becher. Dabei variiere der Bedarf stark zwischen den einzelnen Schulen.

Im Oktober 2021 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Es sieht einen stufenweisen Anspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026 vor. „Ab August 2026 erhalten hierdurch zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser wird in den folgenden Jahren sukzessive um jeweils eine Klassenstufe erweitert“, erläutert Dr. Becher. Ab August 2029 wird somit jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Dieser Anspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch (§ 24 Abs. 4 SGB VIII) verankert und umfasst eine Betreuungszeit von acht Stunden an allen fünf Werktagen einschließlich Ferienangeboten. Das Ziel besteht in einer verbesserten Förderung der Kinder sowie die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit.

Vor diesem Hintergrund beschloss die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung eine Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplan. „Hiermit wurde ein konkreter Fahrplan definiert, den alle Wiesbadener Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufen in den kommenden Jahren umsetzen müssen“, begrüßt Dr. Becher den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Im Schuljahr 2024/25 beginnen weitere Schulen mit neuen Angebotsformen, um ein bedarfsdeckendes, rechtsanspruchskonformes Angebot zu schaffen; zahlreiche weitere Schulen befinden sich derzeit in Abstimmung mit ihrer Schulgemeinde, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Parallel dazu arbeitet das Schuldezernat an der Planung und Umsetzung der notwendigen baulichen Anpassungen. „Die Herausforderungen sind beträchtlich. Doch die Maßnahmen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern sind auf einem guten Weg und wir bleiben dran“, betont Dr. Patricia Becher.

Neben des Berichts zu Nachmittagsangeboten wurde auch der Bericht zur Tagesbetreuung für Kinder in den ersten Lebensjahren präsentiert. Der jährlich erscheinende Bericht gibt einen Überblick über die Betreuungssituation von Kindern bis zum Schuleintritt in Wiesbaden und dient als Grundlage für die datenbasierte Planung in diesem Bereich. Der Bericht beschreibt die aktuelle Versorgungssituation gesamtstädtisch sowie auf Ebene der Ortsbezirke. Auch fachliche und qualitative Entwicklungen werden dargestellt.

Beide Berichte des Amtes für Soziale Arbeit sind unter www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesellschaft/sozialplanung-entwicklung/content/jugendhilfeplanung.php#SP-tabs:3 abrufbar.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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