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Pressemitteilung

Pressereferat
Gesundheit, Homepage
Steigende Zahlen von Hautpilz-Infektionen in Friseur- und Barbershops
In Hessen wurden in letzter Zeit vermehrt Infektionen mit dem anthropophilen Dermatophyt-Pilz „Trichophyton tonsurans“ festgestellt. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Pilzinfektion der Haut beziehungsweise Kopfhaut. Im Rahmen von Hygienekontrollen überprüft das Gesundheitsamt Wiesbaden die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Hygienepläne der Wiesbadener Friseur- und Barbershops. Das Gesundheitsamt informiert außerdem Kundinnen und Kunden sowie Shopbetreiber, wie das Infektionsrisiko verringert werden kann.
Die Übertragung der Pilzinfektion erfolgt oftmals in Friseur- und Barbershops durch direkten Hautkontakt von Mensch zu Mensch oder indirekt, zum Beispiel über nicht ausreichend gereinigte oder desinfizierte Werkzeuge (Rasierer, Haartrimmer, Scheren oder Kämme) oder Textilien wie Kissen oder Kopfbedeckungen. Der Pilzbefall kann sich in Form von brüchigem Haar zeigen, das auch am Haarschaft abbrechen kann. Häufig entstehen juckende Hautrötungen. Im Erkrankungsverlauf bildet sich eine Schuppenschicht oder Bläschen beziehungsweise Verkrustungen an der Kopfhaut. Ein dauerhafter Haarverlust an den befallenen Regionen ist möglich, wenn zu lange mit dem Beginn der Behandlung gewartet wird. Wiesbadenerinnen oder Wiesbadener, bei denen nach einem Besuch beim Friseur oder im Barbershop die oben genannte Symptome auftreten, sollten daher unverzüglich einen Hautarzt aufsuchen und sich behandeln lassen. Bis zur ärztlichen Abklärung der Symptome darf kein weiterer Friseur- oder Barbershop-Besuch erfolgen, um das Ansteckungsrisiko für andere zu verringern.

Um eine Infektion zu vermeiden, ist eine konsequente Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen in den Friseur- und Barbershops erforderlich. Das Gesundheitsamt kontrolliert die Einhaltung der Hygienevorschriften und berät Friseur- und Barbershops in Wiesbaden – gerne auch auf Anfrage – zu den notwendigen Maßnahmen. Auf der Homepage der Landeshauptstadt Wiesbaden stellt das Gesundheitsamt den Betreiberinnen und Betreibern von Friseurgewerben und Barbershops ein Merkblatt mit Informationen zu Hygiene und Infektionsschutz zur Verfügung. Es ist unter https://www.wiesbaden.de/vv/medien/merk/53/Kundeninformation-Friseur-05-09-2024.pdf abrufbar.

Kundinnen und Kunden rät das Gesundheitsamt darauf zu achten, ob der Friseurraum beziehungsweise der Barbershop im Allgemeinen einen sauberen Eindruck macht und Händedesinfektionsmittel bereitstehen und auch verwendet werden. Auch bei Verletzungen der Haut sollten Wunddesinfektionsmittel zum Einsatz kommen. Hinweise für eine gute Hygiene können saubere Frisierumhänge/Halskrausen und saubere Haarschneidegeräte sein sowie Qualifizierungen und Ausbildungszertifikate an der Wand (zum Beispiel Meisterausbildung, Urkunde des Sachkundekurses Hygiene, Mitgliedschaft in einer Innung oder einer anderen qualifizierten Friseurvereinigung). Grundsätzlich sollten sich Kundinnen und Kunden nicht scheuen, Fragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friseur- und Barbershops zu stellen, wenn sie sich vor oder während des Besuchs unwohl fühlen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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