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Nach Aufbewahrungskontrollen: Waffenbehörde Wiesbaden stellt mehrere Waffen sicher
In der vergangenen Woche hat die Waffenbehörde des Wiesbadener Ordnungsamts mehrere unangekündigte Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 18 Waffen (sechs Langwaffen und zwölf Kurzwaffen) sichergestellt, da gegen das Waffengesetz verstoßen wurde.
„Leider halten manche Waffenbesitzer die Aufbewahrungsvorschriften nicht ein“, so Ordnungsamtsleiter Stefan Krebs. Der Großteil der Waffenbesitzer halte sich aber an die strengen Vorgaben nach dem Waffengesetz. Die Kontrollen ergaben, dass in einigen Fällen Waffen und Munition nicht ordnungsgemäß getrennt aufbewahrt wurden. Zudem wurden Waffen in nicht zugelassenen Waffenschränken gelagert oder lagen für jedermann zugänglich herum.

„Solche Verstöße gefährden die öffentliche Sicherheit und machen regelmäßige Kontrollen notwendig. Daher ist es wichtig, dass die Aufbewahrung der Waffen und der Munition regelmäßig durch das Ordnungsamt kontrolliert wird“, so Krebs.

Rechtliche Grundlage für diese Kontrollen ist Paragraph 36 Absatz 3 des Waffengesetzes (WaffG). Dieser Paragraph erlaubt es der Waffenbehörde, Aufbewahrungskontrollen durchzuführen, um die fachgerechte Lagerung von Waffen und Munition zu überprüfen.

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