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Schülerbeförderung: Erstanträge auf Kostenübernahme nur online
Ab dem kommenden Schuljahr 2024/25 können Erstanträge auf Kostenübernahme zur Schülerbeförderung, sprich zur Ticketerstattung, ausschließlich online gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular sowie detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen sind unter www.wiesbaden.de/schuelerbefoerderung einsehbar. Ausgenommen sind Anträge für Deutsch-Intensiv-Kurse, die weiterhin über das Schulsekretariat erhältlich sind.
Für die Folgejahre müssen bis zum Ende der Anspruchsberechtigung die Kaufnachweise für Tickets ohne erneute Antragstellung per Mail an schuelerbefoerderung@wiesbaden.de eingereicht werden oder bei der Schülerbeförderung am Schillerplatz 1-2 abgegeben werden. Wichtig ist diese Information in erster Linie für Eltern, deren Kinder vor dem Wechsel an eine weiterführende Schule stehen sowie für alle, die die Kriterien zur Antragsstellung erfüllen.

Schuldezernent Dr. Hendrik Schmehl lobt die Neuerung des Verfahrens. „Für alle Beteiligten wird es einfacher. Antragstellende kommen schneller an ihr Ziel und die Anträge können durch die Verwaltung schneller und effizienter bearbeitet werden.“ Im Schuljahr 2022/23 konnten rund 4000 Schülerinnen und Schüler von der Fahrtkostenerstattung profitieren. Schmehl betont hierbei auch den sozialpolitischen Aspekt, denn insgesamt wurden für die Maßnahme allein in den Haushaltsjahren 2022 beziehungsweise 2023 fast drei Millionen Euro bereitgestellt: „Für viele Familien bedeutet dies schließlich eine spürbare finanzielle Entlastung.“

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, Mittelstufen (Sekundarstufe 1) oder beruflichen Schulen. Anträge, die nach den Sommerferien 2024 in Papierform eingehen, können nicht bearbeitet werden.

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Herausgeber:
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