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Afrikanische Schweinepest: Bußgeld bei Verstoß gegen Leinenpflicht für Hunde
In weiten Teilen Wiesbadens gilt aktuell eine Leinenpflicht für Hunde, nicht nur in der Stadt, sondern auch in Wäldern und auf Feldern. Die Leinenpflicht ist eine von mehreren Maßnahmen, um die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen. Bei einem Erstverstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig, bei wiederholten Verstößen ein höheres.
Im Landkreis Groß-Gerau wurde ein Wildschwein positiv auf die ASP getestet. Um den Fundort herum wurde in einem Radius von zirka 15 Kilometern eine Sperrzone eingerichtet. Auch Wiesbadener Stadtteile liegen darin. In der Zone gilt eine Leinenpflicht für Hunde. Sie soll verhindern, dass Hunde Wildschweine aufscheuchen oder das Virus selbst weiterverbreiten.

Freilaufende Hunde scheuchen Wildschweine auf, selbst dann, wenn die Hunde nur friedlich durch Büsche oder das Unterholz laufen. Werden infizierte Wildschweine aufgescheucht, können sie in Bereiche laufen, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind. Die ASP breitet sich dadurch aus, was die Seuchenbekämpfung erheblich erschwert. Freilaufende Hunde können zudem durch Kontakt zu toten infizierten Wildschweinen ASP-Viren verschleppen und dadurch die Seuchenbekämpfung erheblich erschweren. Dies kann nur durch eine generelle Leinenpflicht in der infizierten Zone verhindert werden. Hunde können übrigens – so wie Katzen, Vögel oder andere Tiere – nicht an ASP erkranken. ASP ist nur für Schweine gefährlich. Werden freilaufende Hunde in der Zone angetroffen, wird von ihren Halterinnen oder Haltern ein Bußgeld erhoben.

Folgende Wiesbadener Stadtteile liegen komplett in der Zone: Amöneburg, Biebrich, Breckenheim, Delkenheim, Erbenheim, Igstadt, Kastel, Kostheim, Mitte, Nordenstadt, Rheingauviertel, Südost und Westend. Folgende Stadtteile liegen teilweise in der Zone: Auringen, Bierstadt, Dotzheim, Frauenstein, Klarenthal, Kloppenheim, Medenbach, Schierstein, Sonnenberg und Nordost. Eine Karte mit den exakten Grenzen ist unter wiesbaden.de/asp abrufbar.

Auf der Seite wiesbaden.de/asp finden Bürgerinnen und Bürger auch weitere Informationen. Bei Fragen können sie sich außerdem an das Infotelefon wenden. Es ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter (0611) 319090 erreichbar. Dort sollen auch tot aufgefundene Wildschweine gemeldet werden, idealerweise mit GPS-Daten des Fundortes. Außerhalb der Infotelefon-Zeiten sollen Funde bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden. Welche Polizeidienststelle zuständig ist und wie man diese erreichen kann, lässt sich unter www.polizei.hessen.de/meine-polizei-vor-ort herausfinden.

Die Stadt bittet darum, bei Fragen zur ASP oder bei Wildschweinfunden nicht die 110 oder 112 anzurufen. Diese Nummern sind ausschließlich für Notfälle vorgesehen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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